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Aktuelle Corona Verordnung

Corona-Regeln: Was für Friseure und Kosmetiker gilt – Handwerkskammer Region Stuttgart (hwk-stuttgart.de)

Zu Ihrer Information:
Für körpernahe Dienstleister und andere Handwerksbetriebe gibt es somit keine gesonderten Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen mehr. Es besteht für diese damit auch keine Maskenpflicht mehr – die Dienstleister und Betriebe entscheiden selbst, ob sie eine Maske tragen ( weitere Informationen). Es gelten nur noch die bundesländerspezifischen, allgemein geltenden Basisschutzmaßnahmen (z.B. die AHA+L-Regel).

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