
Aktuelle Corona Verordnung
Zu Ihrer Information:
Für körpernahe Dienstleister und andere Handwerksbetriebe gibt es somit keine gesonderten Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen mehr. Es besteht für diese damit auch keine Maskenpflicht mehr – die Dienstleister und Betriebe entscheiden selbst, ob sie eine Maske tragen ( weitere Informationen). Es gelten nur noch die bundesländerspezifischen, allgemein geltenden Basisschutzmaßnahmen (z.B. die AHA+L-Regel).